Ludwig & Pählke Personalservic e GmbH - So will ich arbeiten .
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Bewerben Sie sich bei einem der führenden Personaldienstleister in Hamburg! Bei Ludwig & Pählke erhalten Sie das "Vergünstigte Jobticket (HVV Fahrkarte)"! Wir suchen für eine Kanzlei in Hamburg einen Steuerfachangestellter (m/w/d) Referenznummer 001-2024 Aufgaben, die Ihnen gefallen werden: • Verantwortung der kompletten Finanzbuchhaltung • Erstellung der Monatsabschlüsse und Vorbereitung der Jahresabschlüsse in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater • Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen, statistischen Meldungen • Kontrolle und Überwachung des Zahlungsverkehrs • Forderungsmanagement und Mahnwesen • Mitwirkung bei der Personalverwaltung und Gehaltsabrechnung, Prozessoptimierung in der Digitalisierung und weitere allgemeine anfallende Tätigkeiten im Rechnungswesen Vorteile, die wir bieten: • Das "Vergünstigte Jobticket (HVV Fahrkarte)" • Unbefristeter Arbeitsvertrag • Übertarifliche Bezahlung plus Zulagen und Zuschläge • Langfristige berufliche Perspektive bei unseren Kunden • Willkommensprämie\* • Attraktive Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld • Sicherheiten durch Anwendung des GVP-Tarifvertrages Ihre Qualifikationen: • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit Weiterbildung in der Finanzbuchhalter (m/w/d) • 5-10 Jahre Berufserfahrung in der Finanzbuchhaltung (m/w/d) zwingend notwendig • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift und gute Englischkenntnisse • Gute Kenntnisse im Umgang mit MS-Office (insbesondere Excel), idealerweise Erfahrung im Umgang mit DATEV • Zahlenaffinität, steuerliche Kenntnisse sowie eine präzise, zuverlässige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise runden Ihr Profil ab Ihr Weg zu uns: Gerne können Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an bewerbung@ludwig-paehlke.de oder per Post zusenden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter 040 - 23 68 75 00 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie! \*Die Willkommensprämie in Höhe von 200€ brutto wird Ihnen nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigungsdauer mit der Lohnabrechnung ausgezahlt.
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